Allgemeine Informationen

Im 1. Schulhalbjahr der Klassenstufe 7 wird im Klassenverband ohne Einstufung unterrichtet. Ab dem 2. Schulhalbjahr sieht es anders aus.

Die erstmalige Einstufung erfolgt immer auf Empfehlung der Klassenkonferenz. Die Empfehlung der Klassenkonferenz muss den Eltern der Schüler schriftlich mitgeteilt werden. Wiedersprechen die Eltern der von der Klassenkonferenz empfohlenen Einstufung, ist zunächst ihr Wunsch maßgebend.

Hier geht es zunächst um die Einstufung für das Fach Mathematik und Englisch (1.Fremdsprache). Diese gilt für Jahrgangsstufe 7-10.

Vor Ablauf des Schuljahres der Jahrgangsstufe 7 und jedes Schulhalbjahres der Jahrgangsstufen 8 und 9 entscheidet die Klassenkonferenz über den weiteren Verbleib. Hierzu sind die erzielten Leistungen maßgebend.

Auch innerhalb eines Schuljahres bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 ist im Einzelfall ein Wechsel von B nach A oder von A nach B möglich, wenn dies der Förderung der Schülerin oder Schülers dient. Das ist nur auf schriftlichen Antrag der Eltern möglich!

Grundsätzlich gilt:

Wer am Ende eines Halbjahres sehr gute oder gute Leistungen in einem A-Kurs erzielt hat, soll in den B-Kurs wechseln. Wer mangelhafte oder ungenügende Leistungen in einem B-Kurs erzielt hat, soll in den A-Kurs wechseln.

Mit Beginn der Jahrgangsstufe 9 bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 wird in den Fächern: Deutsch und Physik oder Chemie, auch eine Kurseinstufung vorgenommen.

In der Jahrgangsstufe 10 ist dann auf Antrag der Eltern nur noch ein Wechsel von B-Kurs nach A-Kurs möglich und das auch nur in den ersten drei Monaten. Ein Wechsel von A-Kurs nach B-Kurs ist grundsätzlich nicht mehr möglich!