Abschlüsse

Erklärung Fächergruppen:

Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, Englisch, WPU I ab Klasse 7
Fächergruppe II: restliche Fächer

Berufsbildungsreife (BR) Hauptschulabschluss erreicht wer:
in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat, oder bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens eine mangelhafte Leistung aufweist oder bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens zwei mangelhafte Leistungen aufweist und diese durch jeweils eine mindestens befriedigende Leistung ausgleichen kann. Dabei müssen in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden.


Wozu berechtigt dieser Abschluss?
Berufsschule und Berufsfachschule, wenn Vollzeitschulpflicht erfüllt!

Erweiterte Bildungsreife (EBR) erweiterter Hauptschulabschluss erreicht wer:
in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens zwei mangelhafte Leistungen aufweist und jede mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung ausgleichen kann. Dabei müssen in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden. Soweit Fächer in B-Kursen unterrichtet werden, erfolgt die Entscheidung auf der Grundlage in die entsprechenden Leistungen eines A-Kurses umgerechneten Leistungen. Der Ausgleich für jedes Fach der Fächergruppe I muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen.

Wozu berechtig dieser Abschluss?
Berufsschule und Berufsfachschule

Fachoberschulreife /Realschulabschluss erreicht wer:
in mindestens zwei B-Kursen mindestens jeweils ausreichende Leistungen und in A-Kursen mindestens jeweils befriedigende Leistungen und in den anderen Fächern im Durchschnitt der Noten mindestens 3,0 erreicht hat. Die zweite Stellen ach dem Komma bleibt unberücksichtigt. Dabei darf keine ungenügende Leistung und höchstens eine mangelhafte Leistung vorliegen.

Wozu berechtigt dieser Abschluss:
Berufsschule, Berufsfachschule oder Fachoberschule

Realschulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht wer:
in mindestens drei B-Kursen mindestens jeweils befriedigende Leistungen und im A-Kurs mindestens gute Leistungen und in zwei weiteren Fächern mindestens gute Leistungen und in den anderen Fächern im Durchschnitt der Noten mindestens 3,0 erreicht hat. Die zweite Stelle nach dem Komma bleibt unberücksichtigt. Dabei darf keine ungenügende Leistung und höchstens eine mangelhafte Leistung vorliegen, nicht jedoch in Fächergruppe I.

Wozu berechtigt dieser Abschluss:
Fachschule, Fachhochschule und Hochschule, Universität