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Schulbeirat

Mitglieder des Schulbeirates im Schuljahr 2022/2023:

Schule:



 

Frau Anita Michor
Herr Hartmut Kiele
Herr Anatol Oster
Frau Anita Albrecht
 

Eltern:



 

Frau Grimm
Frau Wessalowski


 

Träger:





 

Herr Christian Fischer





 

Schüler:






 

Oberstufe:
Curt Gohlke
Vertretung: John Grimm

Grundstufe:
Joe Ann Anger
Vertretung:Laurine Fechner
 

 Ordnung für den Schulbeirat

1. Was sind die Aufgaben des Schulbeirats?

Der Schulbeirat bringt Elternhaus und Schule zusammen und wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule und den dazugehörigen Schulhort von Bedeutung sind, beratend mit.

1. Die Aufgaben des Schulbeirats bestehen darin,

  • die Interessen der Eltern und Schüler zu vertreten, ihnen Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen und die Zusammenarbeit und das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern, Schüler und Lehrkräfte zu beraten
  • verschiedenste Aktivitäten zu organisieren, zu unterstützen und zu planen, die das Schulleben bereichern und der Identifikation der Schüler mit ihrer Schule dienen
  • Beratung, Unterstützung und Mithilfe bei Projekten, Projektwochen und Schulfesten, sowie bei der Gestaltung von Schulgebäude und Schulgelände
  • die Entscheidung über Jahresplanung und unterrichtsfreie Tage vorab zu beraten

2. Wie setzt sich der Schulbeirat zusammen?

    2.1. Der Schulbeirat setzt sich zusammen aus:

    • je 2 Elternvertreter der Grundschule und der Oberschule
    • je 1 Lehrervertreter der Grundschule und der Oberschule
    • je 2 Schülervertreter der Oberschule
    • 1 Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit
    • 1 Mitarbeitervertreter
    • 1 Schulleiter
    • 1 Vertreter des Schulträgers
      (insgesamt 12 Personen)

      Den Vorsitz führt immer der Vertreter des Schulträgers, im Vertretungsfall der Schulleiter.

    2.2. Wahl der Mitglieder des Beirates

    • Die Vertreter werden von ihrem jeweiligen Gremium (Eltern, Schüler, Lehrer, Mitarbeiter) in einer demokratischen Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Einladung zur Wahlveranstaltung ist allen schriftlich und mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen zuzustellen.
    • Die Kandidaten werden durch Zuruf aus der Versammlung benannt und dann im Mehrheitswahlverfahren gewählt (gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält). Wenn ein Stichwahlverfahren erforderlich wird, entscheidet die einfache Mehrheit. Die Wahl ist bis spätestens 4 Wochen nach Beginn eines jeden neuen Schuljahres durchzuführen. Wiederwahl ist möglich.

3. Wie arbeitet der Schulbeirat?

    3.1. Einberufung des Schulbeirates

    • Die Schulbeiratsversammlung wird jeweils mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen (in dringenden Fällen auch einer Woche) je nach Bedarf oder nach vorheriger Vereinbarung vom Vorsitzenden einberufen und schriftlich mit Tagesordnung dazu eingeladen. Der Schulbeirat tagt einmal im Vierteljahr
    • Weitere Besprechungspunkte und Themen können von den Mitgliedern des Schulbeirates beim Vorsitzenden bis 1 Woche vor der Beratung schriftlich eingereicht werden. Der Vorsitzende kann Besprechungspunkte oder Themen nicht zulassen, wenn diese nicht in den Aufgabenbereich des Schulbeirates gehören. Er muss dies jedoch begründen
    • Die Mitglieder der Elternvertretung können die Einberufung verlangen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder dies wünscht.
    • Die Schulbeiratsversammlung findet immer in der Schule statt. Gäste können vom Vorsitzenden dazu geladen werden.
    • Die Sitzungen des Schulbeirates werden auf 2 Stunden begrenzt. Bei nicht erreichen der gesteckten Ziele wird die Beratung vertagt, oder ist eine Verlängerung zu beschließen.
    • Über die Beratung der Schulbeiratsversammlung wird ein Ergebnisprotokoll erstellt und jedem Mitglied per Email zugestellt. Der Protokollant wird jeweils zu Beginn der Sitzung vorgeschlagen und gewählt. Das Protokoll wird innerhalb von 7 Tagen an die Schulbeirats-Mitglieder versendet. Wenn bis 7 Tage nach Erhalt des Protokolls kein schriftlicher Einspruch erhoben wurde, gilt das Protokoll als angenommen und kann bearbeitet werden.

    3.2. Arbeitsfähigkeit des Schulbeirates

    • Der Schulbeiratist arbeitsfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
    • Verhinderte Mitglieder des Schulbeirates können durch den gewählten/benannten Stellvertreter vertreten werden.
    • Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder in offener Abstimmung getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als nicht angenommen.

    3.3. Arbeitsweise des Schulbeirates

    • Die Mitglieder des Schulbeirates verpflichten sich zu einem offenen, fairen, sachgemäßen und wertschätzenden Umgang miteinander. Bei Verstoß dagegen kann vom Vorsitzenden zur Ordnung gerufen werden.
    • Jeder kann frei seine Meinung äußern, sofern sie den vereinbarten Regeln des Umgangs entspricht. Dabei vertritt jedes Mitglied sich selbst, wohl wissend, dass es als Vertreter seines Gremiums gewählt ist.
    • Die Ergebnisse (Ergebnisprotokolle) der Sitzungen des Schulbeirates sind öffentlich und können/sollen in den jeweiligen Gremien von den jeweiligen Vertretern zur Kenntnis gegeben werden. Die Beratung selbst ist nicht öffentlich, ebenso wenig der Prozess der Meinungsbildung und der Ergebnisfindung und wird darum nicht in die Öffentlichkeit getragen.

Diese Ordnung kann auf Antrag in jeder ordentlichen Sitzung des Schulbeirates ergänzt oder geändert werden.